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Not-Aus oder Not-Halt? Werkstattdrucker sicher stoppen

08.10.2026

Bei einem 3D-Drucker in der Werkstatt entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, welche Notbefehlseinrichtung erforderlich ist. Not-Halt stoppt gefährliche Bewegungen oder Prozesse; Not-Aus trennt elektrische Energie. Ein gelöster Not-Halt darf nicht selbsttätig den Drucker wieder starten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt

Ein Werkstattdrucker ist nicht allein deshalb sicher aufgestellt, weil er ein CE-Zeichen trägt. Wird er als Arbeitsmittel von Beschäftigten verwendet, muss der Arbeitgeber vor dem Einsatz die Gefährdungen beurteilen und passende Schutzmaßnahmen festlegen. Für kraftbetriebene Arbeitsmittel sieht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) grundsätzlich eine Notbefehlseinrichtung vor. Eine Ausnahme ist nur vorgesehen, wenn ein solcher Befehl die Gefährdung nicht mindern würde. Die konkrete Entscheidung hängt also vom Drucker, seinem Aufstellort und dem Arbeitsablauf ab, nicht von einer pauschalen Regel „jeder 3D-Drucker braucht denselben roten Taster“. [BetrSichV § 3](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html), [BetrSichV § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__8.html)

Not-Halt ist nicht einfach ein Netzschalter

Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Ziele. Ein Not-Halt soll gefährliche Bewegungen oder Prozesse stoppen. Not-Aus schaltet elektrische Energie ab, um Gefahren wie Stromschlag oder Brand zu vermeiden. Ein Druck auf den Netzschalter oder das Ziehen des Steckers ist deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit einem passend ausgelegten Not-Halt: Entscheidend ist, ob die konkrete Gefahr dadurch rechtzeitig und ohne zusätzliche Risiken beendet wird. Die DGUV weist außerdem darauf hin, dass die Notbefehlseinrichtung nicht als reguläre Ein-/Aus-Bedienung gedacht ist. Für den normalen Druckabschluss bleibt die vorgesehene Betriebsbedienung maßgeblich. [DGUV: Maschinen im Notfall stoppen](https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/maschinen-im-notfall-stoppen/)

Was am Aufstellort zu prüfen ist

Gehen Sie den Störfall praktisch durch: Wo befindet sich die Person, die den Druck überwacht? Kann sie den Befehlstaster schnell erreichen, ohne in den Gefahrenbereich greifen oder an Hindernissen vorbei müssen? Sind Drucker und gegebenenfalls mit ihm verbundene Geräte so berücksichtigt, dass deren Weiterbetrieb keine Gefahr bestehen lässt? Die BetrSichV verlangt, sicherheitsrelevante Befehlseinrichtungen gut erkennbar, außerhalb des Gefahrenbereichs und gefahrlos erreichbar anzuordnen. Die Maschinenrichtlinie fordert für Not-Halt-Bedienteile ebenfalls gute Erkennbarkeit, Sichtbarkeit und schnellen Zugang. Bei einer Werkstatt mit mehreren Druckern ist daher auch zu klären, welcher Taster welchen Drucker beziehungsweise welche gefährdenden Funktionen stoppt. [BetrSichV § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__8.html), [Maschinenrichtlinie, Anhang I](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/42/oj/deu?eliuri=eli%3Adir%3A2006%3A42%3Aoj&locale=de)

Den Wiederanlauf bewusst freigeben

Nach einem Not-Halt muss der gestoppte Zustand erhalten bleiben, bis das Befehlsgerät entriegelt wird. Wichtig ist die nächste Stufe: Das Entriegeln darf den Drucker nicht selbsttätig wieder starten; es darf nur die Möglichkeit zum erneuten Start schaffen. Im Werkstattablauf bedeutet das: Erst Ursache der Störung prüfen, Gefahrenbereich freigeben und dann den dafür vorgesehenen Startbefehl bewusst betätigen. Das verhindert, dass eine Person, die den Taster zurücksetzt, überrascht wird, weil Achsen oder Heizfunktionen ohne weiteres Zutun wieder anlaufen. [Maschinenrichtlinie, Anhang I, 1.2.4.3](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/42/oj/deu?eliuri=eli%3Adir%3A2006%3A42%3Aoj&locale=de)

Eine kurze Werkstattprüfung vor dem Betrieb

Als praktische Prüfrunde können Sie drei Fragen dokumentieren: Welche Gefährdungen treten bei einer Störung oder beim Eingreifen auf? Welche Funktion soll der Notbefehl stoppen, und ist der Bedientaster vom üblichen Bedienort aus schnell erreichbar? Welche Gefahren bleiben nach dem Stillsetzen bestehen und erfordern weitere Maßnahmen? Bei einem Drucker können Sie beispielsweise prüfen, ob bewegte Achsen oder noch aktive, angeschlossene Geräte im jeweiligen Störfall relevant sind; ob das zutrifft, muss für die konkrete Anlage bewertet werden. Die Gefährdungsbeurteilung soll auch vorhersehbare Betriebsstörungen und deren Beseitigung einbeziehen. Änderungen am Drucker, an der Aufstellung oder am Arbeitsverfahren sind ein Anlass, die Beurteilung und die festgelegten Maßnahmen zu überprüfen. [BetrSichV § 3](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html), [BetrSichV § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__8.html)

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. Europäische Union, EUR-Lex
  4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)