Personenscans für Druckfiguren: Einwilligung und Datenzugriff klären
09.10.2026
Ein erkennbarer 3D-Scan kann personenbezogene Daten enthalten. Vor dem Scan sollten Auftrag, Dateizugriff und Löschung geklärt sein; Portfolio, Weitergabe und Veröffentlichung gehören als eigene Zwecke auf den Tisch.
Vor dem Scan klären, welche Datei wohin geht
Ein Scan ist nicht nur ein Zwischenschritt zur Figur. Rohaufnahme, bereinigtes Netz, Vorschau und fertige Druckdatei können weiterhin einer Person zugeordnet werden. Sobald der Scan erkennbar ist oder zusammen mit Auftragsdaten auf eine Person verweist, sollte der Betrieb ihn als personenbezogen behandeln. Der EDSA fasst personenbezogene Daten weit als Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person ([Datenschutzgrundlagen](https://www.edpb.europa.eu/sme/learn-the-basics/data-protection-basics_de)). Fragen Sie vor der Aufnahme: Wird direkt im Studio gescannt oder lädt der Anbieter Daten in einen Dienst hoch? Wer kann Roh- und Arbeitsdateien öffnen? Bleiben sie nach Fertigstellung gespeichert, und wenn ja, wie lange? Das sind praktische Fragen, keine pauschale Zusage, dass jede Datei zwingend nur lokal verarbeitet werden darf. Sensible Datenkategorien sind ein zusätzlicher Sonderfall: Der EDSA nennt biometrische Daten im Zusammenhang mit dem Zweck, eine Person eindeutig zu identifizieren ([Rechtsgrundlagen](https://www.edpb.europa.eu/sme/be-compliant/process-personal-data-lawfully_de)). Ein Modell für eine Druckfigur ist nicht automatisch biometrische Identifikation; klären Sie, ob der Scanner oder die Nachbearbeitung tatsächlich zur Wiedererkennung oder Identitätsprüfung eingesetzt wird.
Einwilligung auf den konkreten Zweck begrenzen
Für die bestellte Figur geht es zunächst um Erfassung, Bearbeitung und Fertigung. Eine Veröffentlichung von Vorher-nachher-Bildern, ein Portfolioeintrag, Werbung oder ein weiteres Nutzungsprojekt sind andere Zwecke. Legen Sie sie getrennt offen, statt eine pauschale Zustimmung im Auftragstext zu verstecken. Der EDSA beschreibt eine wirksame Einwilligung als frei, konkret, informiert und eindeutig; bei mehreren Zwecken soll für jeden Zweck eine Einwilligung eingeholt werden ([EDSA-Leitfaden für kleine Unternehmen](https://www.edpb.europa.eu/sme/be-compliant/process-personal-data-lawfully_de)). Praktisch kann ein Auftrag Auswahlfelder vorsehen: „Scan zur Herstellung der bestellten Figur“, „Foto der fertigen Figur im Portfolio“, „Verwendung für Werbung“. Die Ablehnung einer Zusatznutzung sollte die bestellte Figur nicht unnötig an eine Werbefreigabe koppeln. Erklären Sie außerdem verständlich, wer verantwortlich ist, welche Dateien verarbeitet werden, ob Dienstleister Zugriff erhalten und wie ein Widerruf funktioniert. Einwilligung ist nicht die einzige mögliche Rechtsgrundlage der DSGVO; deshalb sollte ein Betrieb die konkrete Grundlage je Verarbeitung prüfen, statt jede Datenverarbeitung automatisch als Einwilligungsfall zu bezeichnen.
Biometrische Sonderkategorie nicht vorschnell behaupten
Ein 3D-Abbild kann sehr detailreich sein, aber die DSGVO behandelt nicht jede detailreiche Geometrie allein deshalb als biometrische Sonderkategorie. Der EDSA verknüpft die zusätzliche Anforderung ausdrücklich mit biometrischen Daten, die zum Zweck der eindeutigen Identifizierung verarbeitet werden. Für einen Scan, der ausschließlich die Form für eine einmalige Druckfigur erfasst, lässt sich daraus keine automatische Einstufung ableiten. Anders kann die Prüfung ausfallen, wenn die Technik Merkmale zur Wiedererkennung oder Identitätsprüfung gewinnt. Im Zweifel sollte der Anbieter den Verwendungszweck und die Funktion des Scan-Workflows erläutern; diese Einordnung hängt von der konkreten Verarbeitung ab ([EDSA: personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten](https://www.edpb.europa.eu/sme/be-compliant/process-personal-data-lawfully_de)).
Datenzugriff als konkrete Liste anfordern
Wer wissen möchte, was mit dem eigenen Scan geschieht, kann beim verantwortlichen Betrieb eine Auskunft anfordern. Schreiben Sie ausdrücklich dazu, dass es um den Personenscan und die zugehörigen Projektdateien geht. Fragen Sie nach den verarbeiteten Daten, Zwecken und Empfängern; lassen Sie sich auch die vorgesehene Aufbewahrungsdauer nennen und bitten Sie um eine Kopie der personenbezogenen Daten. Der EDSA-Überblick nennt die Verarbeitungszwecke als Auskunftsinformation und beschreibt grundsätzlich eine Antwort innerhalb eines Monats ([Rechte des Einzelnen respektieren](https://www.edpb.europa.eu/sme/be-compliant/respect-individuals-rights_de)). Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Person ein bestimmtes editierbares CAD-Format, die vollständige Modellierungshistorie oder Nutzungsrechte am Design erhält. Datenkopie, Weiterverwendung der Datei und Herausgabe eines bearbeitbaren Projektformats sollten im Auftrag zusätzlich geregelt werden. Bei der Antwort kann der Betrieb auch berücksichtigen müssen, ob eine Weitergabe Rechte anderer oder Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigt; der EDSA weist auf solche Grenzen bei Kopien hin.
Figur drucken und Bildnis veröffentlichen sind nicht dasselbe
Die Zustimmung, einen Scan zur Herstellung einer bestellten Figur zu nutzen, sollte nicht als stillschweigende Erlaubnis für Website, Social Media oder Messeauftritt verstanden werden. § 22 KunstUrhG regelt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html)). Ob eine konkrete Figur oder Abbildung darunter fällt, hängt von der Nutzung und dem Einzelfall ab. Holen Sie eine gesonderte Freigabe ein, wenn die erkennbare Figur oder ihr Foto öffentlich gezeigt werden soll; notieren Sie Kanal, Zweck und Umfang. Bei Weitergabe an Dritte sollten Auftraggeber und Studio auch absprechen, ob nur die fertige Figur oder zusätzlich digitale Dateien ausgehändigt werden.
Ein einfacher Ablauf für Auftrag und Studio
Bei einer maßgefertigten Miniatur einer Kundin könnte der Ablauf so aussehen: Vor dem Scan erklärt das Studio, dass Aufnahme und Mesh nur für Modellierung und Druck eingesetzt werden, benennt den Speicherort und vereinbart einen Löschzeitpunkt. Die Kundin kann die Figur beauftragen, ohne zugleich einer Portfolioveröffentlichung zuzustimmen. Möchte sie später wissen, ob Rohscan und Mesh noch gespeichert sind, stellt sie eine Anfrage an das Studio und verlangt Auskunft sowie eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten. Für einen öffentlichen Beitrag fragt das Studio separat nach Zustimmung zur konkreten Bildnutzung. Das macht den Zugriff und die Freigabe prüfbar, ohne zu behaupten, dass ein bestimmtes Dateiformat oder jede Löschung in jedem Fall gesetzlich garantiert ist. Als Kurzcheck vor Unterschrift: Zweck der Aufnahme; verantwortliche Stelle; Empfänger und Zugriff; Speicher- und Löschregel; Umfang der herauszugebenden Dateien; getrennte Entscheidung über Portfolio und Werbung. Bewahren Sie die gewählten Freigaben zusammen mit dem Auftrag auf.